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Kirchenaustritt Schweiz
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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Gemeindeverwaltung und Steueramt

Kirchenaustritt Gemeinde und Steuerverwaltung

Gemeindeverwaltung und Steueramt

Keine Zuständigkeit

Aus historischen Gründen werden die Kirchensteuern in der Schweiz von den Steuerämtern am jeweiligen Wohnort der Kirchenmitglieder eingetrieben. Obwohl Kirche und Staat in der Schweiz gesetzlich getrennt sind, übernimmt der Staat das Inkasso für die Kirche. Für die Abwicklung und den Aufwand Kirchensteuern einzutreiben, werden die meisten Einwohnergemeinden mit 2-3 Prozent Bearbeitungskommission von der Kirche entschädigt. Der Staat erhält somit Geld von der Kirche, damit die Steuerämter die Kirchensteuern verrechnen, eintreiben und den Kirchen weiterleiten.

Obwohl es also eine (finanzielle) Verbindung zwischen Staat (Steueramt) und Kirche (Kirchgemeinde) gibt, hat weder die Gemeinde noch das Steueramt das Recht, den Kirchenaustritt zu bearbeiten oder bestätigen. Für den Kirchenaustritt ist ausschliesslich die Kirche zuständig. Die Begründung dafür ist einfach: Als Kirchenmitglied sind Sie Mitglied der Kirchgemeinde an Ihrem Wohnort. Daher müssen Sie den Kirchenaustritt auch bei der Kirche – und nicht beim Staat (Gemeinde, Steuern) mitteilen.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Die Pfarrei

Die Mitgliedschaft in einer Pfarrei hat rein symbolisch Charakter und keine rechtlichen- noch finanzielle Auswirkungen. Ein Austritt aus der Pfarrei ist somit nicht notwendig.

Die Kirchgemeinde

Für den rechtsgültigen Kirchenaustritt ist ausschliesslich die Kirchgemeinde zuständig. Damit endet die Kirchenmitgliedschaft und die Kirchensteuerpflicht.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Tags:
Austreten
Anleitung
Bestätigung
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