a


Kirchenaustritt Schweiz
Verwaltung
Raggentörli 2
6210 Sursee

Organisation Kirchenaustritt

HOTLINE 041 555 30 01
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

Kirchenaustritt Schweiz

Verwaltung | Sekretariat

041 555 30 01

kontakt@kirchenaustritt.ch

Kostenlose Hotline

Montag-Donnerstag: 08.00-12.00

Taufdatum & Taufort

Kirchenaustritt Taufdatum und Taufort Angaben

Taufdatum & Taufort

Taufdatum & Taufort beim Kirchenaustritt

 

Nach dem Einreichen des Kirchenaustritts antwortet die Kirche in vielen Fälle mit einem Antwortformular, in welchem nach dem Taufort und dem Taufdatum gefragt wird.
Bei rund 50% aller Kirchenaustritte, werden die austrittswilligen Personen vom Pfarramt in einem separaten Antwortschreiben aufgefordert, Auskunft über das Taufdatum und den Taufort zu geben. Sehr oft behauptet die entsprechende Kirchenstelle ausdrücklich, dass der Kirchenaustritt ohne die beiden Angaben weder bearbeitet – noch bestätigt werden kann. Dabei handelt es sich sowohl um eine rechtliche Falschaussage wie auch um ein widerrechtliches Verhalten seitens der Kirche.

Rechtliche Grundlage

Die staatlich-anerkannten Landeskirchen sind aus historischen Gründen in zwei Teile gegliedert: Einer Kirchgemeinde und einer Pfarrei. Die Pfarrei bildet dabei die christliche Glaubensgemeinschaft. Die Pfarrei wird oft auch als Gemeinschaft der Gläubigen oder Getauften bezeichnet. Die Pfarrei hat den Auftrag, das Christentum zu fördern und seelsorgerische Aufgaben zu erfüllen.

Für den offiziellen Kirchenaustritt, den Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirche, ist nicht die Pfarrei, sondern die Kirchgemeinde verantwortlich. Für den offiziellen Austritt aus der Kirchgemeinde sind Angaben wie Taufdatum und Taufort ausdrücklich nicht notwendig.

Offizieller Kirchenaustritt

Beim offiziellen Kirchenaustritt ist innerhalb der Schweiz der Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Kirchgemeinde gemeint. Rechtlich gesehen ist nur der Kirchenaustritt aus der reformierten und/oder katholischen Kirchgemeinde möglich, da die Pfarrei keine rechtsstaatliche Legitimation besitzt. Nur wer aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirche austritt, wird von der Kirchensteuer befreit.

Ein Austritt aus der Pfarrei, also aus der Gemeinschaft der Getauften, ist rechtlich gesehen nutzlos und hat höchstens symbolischen Charakter. Die Taufe ist ein christliches Ritual, welches keine rechtliche Grundlage (ZGB, OR) hat. Ein Austritt aus der Pfarrei, beziehungsweise aus der Gemeinschaft der Getauften ist deshalb nicht notwendig, da die Taufe ein rein symbolischer Akt vor Gott und der Kirche ist.

 

Die Kirche tut sich oft schwer, zwischen dem offiziellen Kirchenaustritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft «Kirchgemeinde» und dem Austritt aus der ideologisch geführten Pfarrei (Gemeinschaft der Getauften) zu unterscheiden.

Sind Taufdatum & Taufort notwendig?

NEIN: Rechtlicher Kirchenaustritt «Kirchgemeinde»

Beim Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Institution der Kirchgemeinde muss weder das Taufdatum noch der Taufort mitgeteilt werden. Die Kirchgemeinden registrieren ihre Mitglieder mit den amtlichen Personaldaten wie Vorname, Name, Adresse und Wohnort. Für den Austritt aus der Kirchgemeinde sind Taufdatum und Taufort nicht notwendig. Wer also Kirchensteuern sparen will, braucht weder Angaben über das Taufdatum noch den Taufort zu machen.

JA: Symbolischer Kirchenaustritt «Pfarrei»

Personen, die aus symbolischen Gründen aus der Gemeinschaft der Getauften austreten wollen, müssen zwingend Angaben über das Taufdatum und den Taufort machen. Der Grund dafür liegt darin, dass Pfarreien getaufte Personen mittels Taufdatum und Taufort identifizieren. Wir halten fest: Der Austritt aus der Pfarrei ist rechtlich nutzlos. Der Austritt aus der Pfarrei ist rein symbolisch zu verstehen.

Was können Sie tun?

Vergewissern Sie sich, dass Sie im Austrittsbrief ausdrücklich den «Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der reformierten oder katholischen Landeskirche» wünschen. Verlangt die Kirche trotzdem die Bekanntgabe Ihres Taufdatums oder Taufortes, handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um eine absichtliche Täuschung von Seiten der Kirche. In diesem Fall können Sie bei der Kirche um die Bestätigung ohne zusätzliche Angaben bestehen. Teilen Sie der jeweiligen Kirchenstelle mit, dass der Austritt aus der Gemeinschaft der Getauften (Pfarrei) nicht Ihrem ausdrücklichen Wunsch entspricht.

Sollte sich die Kirche nicht kooperativ zeigen, können Sie sich an unsere Organisation wenden. In diesem Fall helfen wir Ihnen unbürokratisch weiter. Personen, die den Kirchenaustritt über das offizielle Austrittsformular abgewickelt haben, geniessen kostenlose Hilfe mit garantierter Bestätigungsgarantie.

Wo finden Sie Ihr Taufdatum & Taufort?

Oftmals wissen die Eltern, Gotti oder Götti über den Taufort oder das Taufdatum Bescheid. Falls Sie Ihre Eltern nicht über Ihren Kirchenaustritt informieren wollen, gibt es weitere Möglichkeiten:

 

Taufkerze

Die meisten Personen, die getauft wurden, haben irgendwo im Schrank oder bei den Eltern eine Taufkerze. Auf der Taufkerze ist das Taufdatum meistens vermerkt. Der Taufort ist meistens identisch mit dem Heimatort – ausser Sie wurden ausserhalb Ihres Heimatortes getauft (z.B. im Spital).

Pfarrei

Mit einem Anruf bei der Pfarrei an Ihrem Heimatort. Sie müssen selbstverständlich keine Angaben über die Gründe machen, warum Sie Ihr Taufdatum und Taufort wissen wollen.

Heimatort

Mit einem Anruf bei der Gemeindeverwaltung Ihres Heimatortes an dem Sie getauft wurden. Auch hier müssen Sie keine Angaben machen über die Gründe, warum Sie Taufdatum und Taufort wissen wollen.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Oktober 2024

Fordern Sie bis zum 31. Oktober 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Gespräch mit Kirche

Der Kirchenaustritt darf weder an die Angabe von Austrittsgründen noch an ein Gespräch gebunden sein. Ein Gespräch ist somit nicht notwendig.

Zivilstand

Die Angabe über Ihren Zivilstand ist weder relevant noch rechtlich notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angaben über den Zivilstand machen.

Begründung

Für den Kirchenaustritt braucht es keine Begründung. Sie sind somit nicht verpflichtet, der Kirche Angaben über Ihre Gründe für den Kirchenaustritt mitzuteilen.

Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist ein wichtiger Hinweis für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt das Geburtsdatum zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

Steuerrechtliche Wohnsitz

Der Kirchenaustritt muss bei der Kirche am steuerrechtlichen Wohnsitz eingereicht werden. Die vollständige Wohnadresse ist eine Pflichtangabe im Austrittsbrief.

Name und Vorname

Vorname und Nachname gehören zur Grundlage für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt der vollständige Name zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 31. Oktober 2024

Tags:
Austreten
Anleitung
Formular
Bestätigung