Kirche & Staat
Zuständigkeit
Kirchgemeinde oder Pfarrei
In der Schweiz ist die Trennung zwischen Staat und Kirche (Religion) gesetzlich in der Bundesverfassung verankert. Aus diesem Grund ist die Kirche in die staatlich anerkannte Organisation «Kirchgemeinde» und die religiöse Organisation «Pfarrei» unterteile.
Für den rechtsgültigen Kirchenaustritt ist ausschliesslich die Kirchgemeinde zuständig. Damit endet die Kirchenmitgliedschaft und die Kirchensteuerpflicht.
Die Pfarrei
Die Kirchgemeinde
Gemeindeverwaltung und Steueramt
Kirchenaustritt Formular
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